Datenschutzerklärung
Informationen nach Art. 13 DSGVO. Textentwurf – vor dem Livegang durch die Gemeinde bzw. den Datenschutzbeauftragten freigeben lassen.
1. Verantwortliche Stelle
Stadtgemeinde St. Valentin
Hauptplatz 1
4300 St. Valentin
Telefon: +43 7435 505-0
E-Mail: office@st-valentin.gv.at
Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten: bitte von der Gemeinde ergänzen.
2. Zweck der Verarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, um Belegungsanfragen für Hallen und Sportstätten entgegenzunehmen, zu prüfen, zu genehmigen oder abzulehnen, Termine zu verwalten und mit anfragenden Personen sowie Vereinen zu kommunizieren.
3. Verarbeitete Daten
- Name, E-Mail-Adresse und optional Telefonnummer bei öffentlichen Anfragen
- Anlass und Nachricht zur Anfrage
- bei Vereinszugängen: Login-Daten und zugehörige Buchungen
- technische Protokolldaten (z. B. IP-Adresse bei Missbrauchsschutz / Rate-Limits)
4. Rechtsgrundlage
Die Verarbeitung erfolgt zur Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse bzw. in Ausübung öffentlicher Gewalt (Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO) im Rahmen der Hallenverwaltung der Gemeinde.
5. Speicherdauer
Buchungs- und Anfragedaten werden für den laufenden Betrieb und die Nachvollziehbarkeit der Vergabe aufbewahrt. Abrechnungsrelevante Daten werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (u. a. BAO) länger gespeichert. Ein Konzept zur Anonymisierung personenbezogener Angaben nach Ablauf der Fristen ist vorgesehen.
6. Empfänger
Zugriff haben ausschließlich berechtigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, außer es besteht eine gesetzliche Verpflichtung.
7. Ihre Rechte
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und – soweit anwendbar – Löschung bzw. Anonymisierung sowie das Recht auf Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich an die oben genannte Kontaktadresse.
8. Keine Pflicht zur Angabe
Die Angabe der Daten im Anfrageformular ist freiwillig, für die Bearbeitung einer Belegungsanfrage aber erforderlich. Ohne die erforderlichen Angaben kann die Anfrage nicht bearbeitet werden.